Beratung Aussenwirtschaft

Schwerpunktthemen: Import, Export, Transit, Zoll, Ursprung, Freihandelsabkommen, WTO, WCO, Einfuhr- und Mehrwertsteuer, Exportkontrolle, Exportförderung, Zolltarifierung, Zollverfahren, 
Subventionen, Verwaltungs- oder Strafverfahren. 

Als anerkannter und gefragter Experte in Fragen der Aussenwirtschaft und des Aussenhandels kann ich Ihnen in der Organisation, Durchführung und Bereinigung ihres grenzüberschreitenden Warenverkehrs behilflich sein. 

In allen Bereichen des Aussenhandels liegen eine Fülle von Chancen, aber auch Risiken (letztere werden unter dem Angebot «Compliance» näher ausgeführt). 

 

Chancen: derzeit stehen Liechtenstein und der Schweiz 32 Freihandelsabkommen mit 42 Ländern zur Verfügung. Ausserdem gilt es aus einer Reihe von Möglichkeiten wie Vereinfachten Verfahren, Zollaussetzungen, Zollermässigungen, Befreiungen und Spezialverfahren das Richtige für Ihr Unternehmen auszuwählen. 

 

Dem internationalen, harmonisierten Zolltarif-Nummer-System haben sich 183 Länder angeschlossen. Alle Massnahmen im  grenzüberschreitenden Warenverkehr basieren auf en Zolltarif-Nummern. Mit den richtigen Zolltarifierungen und Ursprungskalkulationen können hohe Beträge eingespart, mit den falschen Zolltarif-Nummern hohe Mehrkosten entstehen. Nur ein Beispiel dazu: nach einer auf unsere Analyse und Beratung gestützte Anpassung eines einzigen Produktes kann das Unternehmen auf Basis der neuen Zolltarif-Nummer nun pro Jahr einen Zollbetrag von 700`000 Franken einsparen.

"Made in" Liechtenstein, Schweiz und Deutschland gilt sowohl für Unternehmen als auch für Konsumenten als Qualitätsausweis für die sie auch mehr Geld auszugeben bereit sind. Volkswirtschafter schätzen, abhängig von Produkt- und branchenspezifischen Unterschieden sowie je nach Preiselastizität der Nachfrage, den Effekt auf bis zu 20% des Verkaufspreises. Haben Sie schon geprüft, ob Sie mit Ihren Produkten davon profitieren können? 

 

Bei der Vielzahl von Importen und Exporten können auch mal Fehler passieren. Leider wirken sich diese nicht selten über längere Zeiträume aus, was allfällige Zollnachforderungen, Strafen oder andere Gebühren aufsummiert. Mit einer interdisziplinären Herangehensweise, entsprechendem Fach- und Rechtswissen sowie dem direkten Zugang zu den involvierten Stellen können die damit verbundenen Kosten und Auswirkungen beschränkt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: ein KMU veredelte Metallwaren, welche zu der Zeit einem Überwachungssystem unterlagen. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die Verfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurden. Der Strafrahmen betrug mehr als 1 Mio. Franken. Unter Einbezug der Behörden der betroffenen Länder, der detaillierten Prüfung der sachlichen Vorgänge und der Anwendung von nationalen und internationalen Rechts konnte die Angelegenheit zu Gunsten des KMU geklärt werden und die Strafuntersuchung eingestellt. 

 

Im internationalen Handelsverkehr sind eine Reihe von unterschiedlichen Interessen, Risiken, Anforderungen zu beachten. Es erleichtert die Geschäftsbeziehungen und den Verkehr mit den Behörden, wenn die Regelungen bekannt sind, die Verantwortlichkeiten definiert und wo angebracht vertraglich klar festgehalten sind. Als ehemaliger Leiter von Verhandlungsdelegationen und Vorsitzender von internationalen Komitees habe ich Erfahrung auf diesem Gebiet. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung, Koordination und Leitung von Verhandlungen insbesondere in Aussenhandelsfragen. 

 

Ein wichtiger Aspekt ist auch das Lobbying. Da ich sowohl die volkswirtschaftlichen als auch die betrieblichen Aspekte des Aussenhandels jahrelang bearbeitet habe und diese Kombination nicht häufig anzutreffen ist, kenne ich beide Seiten der Medaille. Dieses Know-how ist insbesondere für Wirtschaftsverbände, international aufgestellte Grossunternehmen und Ministerien von Interesse. Beispiel: 1997 konnte ich als Delegierter Liechtensteins die Ursprungsverantwortlichen in der EU-Kommission und der EFTA bei der Neugestaltung der Pan-Euro-Med-Ursprungskumulation von meinen Vorschlägen zur Vereinfachung der Verfahren überzeugen. Nach vorsichtigen Schätzungen ermöglicht dies den Unternehmen seither in den Ländern der EU, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island und der Türkei (im Rahmen der Pan-Euro-Kumulation) Einsparungen von 500 Millionen Franken an Verwaltungsaufwand.

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