Audit Aussenwirtschaft

„Zoll ist Chefsache!“
Für Firmen, die im Aussenhandel tätig sind, ist es wichtig, dass alle betroffenen Bereiche Hand in Hand arbeiten und Ihre Verantwortung sowie Ihre Aufgaben kennen und entsprechend ausführen. Ein Audit ist ein ausgezeichnetes Instrument, um alle anzuhören, einzubinden und für Ihre Aufgabe zu befähigen.


Die Audits sind eines meiner erfolgreichsten und meist nachgefragten Produkte. Nach einem Audit sind Ihre Zollprozesse klar strukturiert, die Verantwortung und die Aufgaben sinnvoll zugeordnet. Die diesbezüglichen Koordinations- und Kontrollaufgaben sind entsprechend aufbereitet, um in Ihr Compliance-System integriert zu werden. Damit werden die Risiken minimiert und dargebotene Chancen können umfassend wahrgenommen werden.

Die Audits sind in die sechs nachfolgend aufgeführten Bausteine unterteilt und können einzeln oder als Block gebucht werden.

Baustein 1:

Basisinformationen (Chefsache Zoll, Haftung, Risiken, Verantwortlichkeiten, Führungsaufgaben.

Baustein 4:
Audit Zusammenfassung, Bewertung des IST-Zustandes und Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen

Baustein 2:

Überprüfung und Korrektur der Stammdaten Zolltarif und Ursprung


Baustein 5:
Ausführlicher Vorschlag Organisation und Verantwortung Zoll

Baustein 3:

Audit Ermittlung IST-Zustand Organisation und Verfahren


Baustein 6:
Information für die Fachbereiche (Zollkostenoptimierung im Einkauf; Zoll- und Ursprungsrecht; Widerhandlungen, Verwaltungsstrafrecht, Strafbestimmungen; Freihandelsabkommen und Ursprung; Zolltarif und verbindliche Zolltarifauskünfte; Zollverfahren; Exportkontrollen, Embargo, Sanktionen, Kriegsmaterial)

RECHT:
Im Aussenhandel sind eine Vielzahl von internationalen und nationalen Verträge, Gesetze und Bestimmungen zu beachten die eine Reihe von Chancen aber auch
erhebliche Risiken beinhalten.

FREIHANDEL:
So bieten die mittlerweile in grosser Zahl zur Verfügung stehenden Freihandelsabkommen Zollpräferenzen und erleichtere sowie harmonisierte Marktzugänge, diese sind jedoch auch mit entsprechenden Pflichten verbunden (z.B. richtige Zolltarifeinreihung und Ursprungskalkulation).

EXPORTKONTROLLE:
Bei gewissen Güterkategorien ist aus sicherheitspolitschen Gründen die Kontrolle der Aus-, Ein- oder Durchfuhr geregelt. In Zeiten internationaler Spannungen kann zudem aus sicherheitsaussenpolitischen Gründen die Aus-, Ein- und Durchfuhr von Gütern aus oder nach bestimmten Ländern verboten werden (Embargogesetzgebung). Bei Verstössen gegen das Exportkontrollrecht werden empfindliche Strafen verhängt.

VERANTWORTLICHKEIT:
Die liegt in erster Linie bei der Geschäftsleitung. Mit entlastender Wirkung kann die Geschäftsleitung die Verantwortung nur an Personen weitergeben die das entsprechende Know-how besitzen um die Aufgaben ordnungsgemäss ausführen zu können.

KOORDINATION: Das Aussenwirtschaftsrecht hat Einfluss auf die gesamte interne und externe Lieferkette. Das bedeutet, dass mindestens eine Stelle alle Zollaufgaben im Betrieb koordiniert oder orchestriert. Beispiel: Für die Beibehaltung des präferenziellen Ursprungs bei der Anwendung eines Freihandelsabkommen muss diese Stelle umgehend informiert werden, falls der Einkauf den Lieferanten wechselt, die Produktion ihr Verfahren ändert oder der Vertrieb den Verkaufspreis reduziert, da das Produkt dadurch den präferenziellen Ursprung ggf. verlieren kann.

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