Beratung Aussenwirtschaft

Schwerpunktthemen: Import, Export, Transit, Zoll, Ursprung, Freihandelsabkommen, WTO, WCO, Einfuhr- und Mehrwertsteuer, Exportkontrolle, Exportförderung, Zolltarifierung, Zollverfahren, Verwaltungs- oder Strafverfahren, Subventionen, Lobbying. 

Als anerkannter und gefragter Experte in Fragen der Aussenwirtschaft und des Aussenhandels kann ich Ihnen in der Organisation, Durchführung und Bereinigung ihres grenzüberschreitenden Warenverkehrs behilflich sein. 

In allen Bereichen des Aussenhandels liegen eine Fülle von Chancen aber, auch Risiken (letztere werden unter dem Angebot «Compliance» näher ausgeführt). 

 

Chancen: derzeit stehen Liechtenstein und der Schweiz 32 Freihandelsabkommen mit 42 Ländern zur Verfügung. Ausserdem gilt es aus einer Reihe von Vereinfachten Verfahren, Zollaussetzungen, Zollermässigungen, Befreiungen und Spezialverfahren das richtige für Ihr Unternehmen auszuwählen. 

 

Das Zolltarif-Nummer-System ist in 183 Ländern harmonisiert. Alle Massnahmen des  grenzüberschreitende Warenverkehrs basieren auf der Zolltarif-Nummer. Mit der richtigen Zolltarifierung und Ursprungskalkulation können hohe Beträge eingespart und mit der falschen Nummer draufgezahlt werden. Ein Beispiel: nach einer auf die Beratung gestützte Anpassung eines Produktes konnte das Unternehmen auf Basis der neuen Zolltarif-Nummer pro Jahr einen Zollbetrag von 700`000 Franken einsparen. 

 

Bei der Vielzahl von Importen und Exporten können auch mal Fehler passieren. Leider wirken sich diese nicht selten über längere Zeiträume aus, was allfällige Zollnachforderungen oder andere Gebühren aufsummiert. Mit einer interdisziplinären Herangehensweise, entsprechendem Fach- und Rechtswissen sowie dem direkten Zugang zu den involvierten Stellen können die damit verbundenen Kosten und Auswirkungen beschränkt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: ein Unternehmen veredelte Metallwaren, welche zu der Zeit einem Überwachungssystem unterlagen. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die Verfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurden. Der Strafrahmen betrug 1 Mio. Franken. Unter Einbezug der Behörden der betroffenen Ländern, der detaillierten Prüfung der sachlichen Vorgänge und der Anwendung von nationalen und internationalen Rechtes konnte die Angelegenheit zu Gunsten des Unternehmens geklärt werden. Damit war auch jede weitere Strafuntersuchung hinfällig. 

 

Im internationalen Handelsverkehr sind eine Reihe von unterschiedlichen Interessen, Risiken, Anforderungen zu beachten. Es erleichtert die Geschäftsbeziehungen und den Verkehr mit den Behörden, wenn die Regelungen bekannt sind, die Verantwortlichkeiten definiert und wo angebracht vertraglich klar festgehalten sind. Als ehemaliger Leiter von Verhandlungsdelegationen und Vorsitzender von internationalen Komitees habe ich Erfahrung auf diesem Gebiet. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung, Koordination und Leitung von Verhandlungen insbesondere in Aussenhandelsfragen. 

 

Ein wichtiger Aspekt ist auch das Lobbying. Da ich sowohl die volkswirtschaftlichen als auch die betrieblichen Aspekte des Aussenhandels jahrelang bearbeitet habe und diese Kombination nicht häufig anzutreffen ist, kenne ich beide Seiten der Medaille. Dieses Know-how ist insbesondere für Wirtschaftsverbände , international aufgestellte Grossunternehmen und Ministerien von Interesse. Beispiel: 1997 konnte ich die EU-Kommission und die EFTA bei der Neugestaltung der Ursprungsregeln in der Pan-Euro-Ursprungskumulation von meinem Vereinfachungsvorschlag überzeugen, welcher den Unternehmen in der EU, in Liechtenstein, in der Schweiz, in Norwegen, in Island und in der Türkei zusammen pro Jahr nach vorsichtiger Schätzung 500 Millionen Franken an Verfahrensaufwand einspart. 

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